Patienteninfo
Wir haben für Sie eine Übersicht mit Informationen zu verschiedenen häufig gestellten Fragen der kieferorthopädischen Behandlung zusammengestellt. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder im Rahmen eines Beratungsgesprächs in unserer Praxis.
1Wann sollte bei Kindern mit der Behandlung begonnen werden?
Grundsätzlich gilt: Je früher Fehlstellungen erkannt werden, umso einfacher lassen sie sich meist auch wieder behandeln – teilweise sogar ohne Zahnspange nur mit spielerischen Übungen oder ganzheitlichen Methoden. Beim Durchbruch der ersten bleibenden Zähne sollte vom Kieferorthopäden untersucht werden, ob genügend Platz für eine normale Entwicklung des Kiefers vorhanden ist. In der Regel beginnt die kieferorthopädische Behandlung dann noch vor der Pubertät im Alter zwischen zehn (bei Mädchen) und zwölf Jahren (bei Jungen).
2Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
Der Verlauf und die Dauer der Behandlung hängt stark vom jeweiligen Ausmaß der Fehlstellung und auch vom Alter des Patienten ab, so dass pauschale Angaben hier nicht gemacht werden können. Häufig stellen sich erste Erfolge jedoch bereits nach wenigen Monaten ein.
3Was muss ich als Patient dabei tun?
Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist immer die Mitarbeit des Patienten, insbesondere – wenn eine Zahnspange erforderlich ist – das kontinuierliche Tragen der Zahnspange.
Da feste Spangen meist außen auf den Zähnen liegen, muss hier zusätzlich auf eine besonders gründliche Mundhygiene geachtet werden.
4Müssen bei einer kieferorthopädischen Behandlung bleibende Zähne entfernt werden?
In den meisten Fällen kann auf das Entfernen von bleibenden Zähnen verzichtet werden, wenn rechtzeitig erkannt wird, dass nicht genügend Raum für die bleibenden Zähne im Kiefer vorhanden ist. In diesen Fällen kann durch herausnehmbare Zahnspangen das Kieferwachstum gefördert und zusätzlicher Platz geschaffen werden.
5Gibt es Alternativen zur Metallzahnspange?
Neben den heute am häufigsten verwendeten Metallbrackets können auch transparente oder zahnfarbene Brackets aus Kunststoff oder Keramik verwendet werden. Eine weitere, für Ihre Umgebung nicht sichtbare Alternative bietet die Lingualtherapie, bei der die Brackets auf der Zahninnenseite angebracht werden, sowie die Behandlung mit transparenten Schienen.
6Welche Vorteile bieten ganzheitliche Methoden?
Die ganzheitlich orientierte Behandlung versucht Ursachen und Gründe für Störungen zu beseitigen statt nur Symptome zu behandeln. Dabei werden der Patient, seine medizinische Vorgeschichte und seine Lebensumstände in der Gesamtheit betrachtet. Die Methoden der ganzheitlichen Kieferorthopädie sind in der Regel schonender und angenehmer als die Verwendung herkömmlicher Apparate, da auf die Nutzung aktiver mechanischer Kräfte, wie beispielsweise mechanische Federn verzichtet wird. Wir versuchen, Ansätze und Methoden sowohl der Schulmedizin als auch der ganzheitlichen Medizin ergänzend zum Einsatz zu bringen, um so im Interesse des Patienten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
7Kann ich während der Behandlung alles essen?
Besondere Einschränkungen bei der Ernährung gibt es zumeist nicht. Bei der Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen sollte lediglich auf besonders harte Speisen verzichtet werden.
8Bleiben die Zähne nach der Behandlung gerade?
Besonders bei Heranwachsenden zwischen 18 und 25 Jahren kann es aufgrund des Restwachstums zu Verschiebungen kommen. Um die Idealstellung der Zähne auch nach dem Entfernen Ihrer Spange zu erhalten, sollte deshalb noch über längere Zeit ein Haltegerät verwendet werden, dass erneuten Zahnverschiebungen vorbeugt. Auch besteht die Möglichkeit einen festsitzenden Retainer zu verwenden. Diese werden an den Innenflächen der unteren und/oder oberen Frontzähnen befestigt. Sie sind von außen unsichtbar und dienen der komfortablen Langzeitstabilisierung der ästhetisch so wichtigen Schneidezahnstellung.
9Welche Kosten werden übernommen, welche nicht?
Bei Kindern und Jugendlichen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf der Basis sog. Kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG). Nur wenn der Befund mindestens die KIG 3 erreicht, ist von einer Kostenübernahme auszugehen. Die Regelung des Gesetzgebers sieht in solchen Fällen eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung“ der Versicherten vor. Diese beinhaltet die Behandlung mit einfachen Standard-Metallbrackets sowie Bögen und Verankerungsmechaniken aus Edelstahl. Faktoren wie z.B. Ästhetik, Komfort, Prophylaxe und maximale Sicherheit im Hinblick den Behandlungserfolg finden leider keine Berücksichtigung.
Wir möchten Sie jedoch in unserer Praxis nicht zweckmäßig und ausreichend, sondern optimal versorgen. Unser Ziel ist es, unseren Patienten eine individuelle Therapie zu bieten, die ein schönes und gesundes Lächeln in kürzester Zeit und mit höchstem Komfort ermöglicht und allen ästhetischen Ansprüchen bereits während der Behandlung gerecht wird. Darüber, welche Alternativen sich in Ihrem Falle bieten, klären wir Sie vor Beginn der Behandlung ausführlich auf. Dazu gehört selbstverständlich auch eine detaillierte und transparente Information über die Kosten.
Wir möchten Sie jedoch in unserer Praxis nicht zweckmäßig und ausreichend, sondern optimal versorgen. Unser Ziel ist es, unseren Patienten eine individuelle Therapie zu bieten, die ein schönes und gesundes Lächeln in kürzester Zeit und mit höchstem Komfort ermöglicht und allen ästhetischen Ansprüchen bereits während der Behandlung gerecht wird. Darüber, welche Alternativen sich in Ihrem Falle bieten, klären wir Sie vor Beginn der Behandlung ausführlich auf. Dazu gehört selbstverständlich auch eine detaillierte und transparente Information über die Kosten.
10Können Zahn- oder Kieferfehlstellungen auch bei Erwachsenen reguliert werden?
Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenze für eine kieferorthopädische Behandlung. Zwar reagieren Kiefer und Zähne beim Heranwachsenden schneller auf regulierende Maßnahmen. Doch auch bei Erwachsenen ist eine Korrektur in der Regel problemlos möglich. Dabei gibt es verschiedene Apparaturen, die im Alltag nicht sichtbar sind und so den besonderen beruflichen und sozialen Anforderungen Erwachsener Rechnung tragen. Die genauen Aussichten und Möglichkeiten für eine Behandlung werden nach eingehender Untersuchung vom Kieferorthopäden beurteilt.
11Werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen von der Krankenkasse übernommen?
Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei besonders schwerwiegenden Fehlbildungen.